Satzung

 

Schulverein Grundschule Ahlerstedt e.V.

 

„Steig ein – mach mit“

 

 

 

§ 1 Name und Sitz

 

 

 

Der Verein führt den Namen Schulverein Grundschule Ahlerstedt e.V. „Steig ein – mach mit“ und hat seinen Sitz in 21702 Ahlerstedt, Zevener Str. 30.

 

 

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

 

 

Der Schulverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

 

 

Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung erziehungswichtiger Einrichtungen, der Förderung und Pflege von Literatur-, Kunst- und Musiksammlungen, der Förderung und Pflege sportlicher Veranstaltungen, der Durchführung und Unterstützung von Schulfesten und anderen Schulveranstaltungen, der Bezuschussung von Informationsveranstaltungen und von Klassenfahrten, soweit nicht staatliche oder kommunale Organe zuständig oder dazu nicht in der Lage sind.

 

 

 

Zur Durchführung dieser Aufgaben kann der Verein Sparten einrichten.

 

 

 

§ 3 Gemeinnützigkeit des Vereins

 

 

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

 

 

Alle Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

 

 

Mitglied kann jeder werden, der die Satzung anerkennt und mithelfen will, die Ziele des Vereins zu fördern. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Die Mitgliedschaft erlischt

 

  1. wenn das Kind die Grundschule Ahlerstedt nicht mehr besucht,

  2. durch den freiwilligen Austritt, der durch eine schriftliche Austrittserklärung mit einer Frist von drei Monaten dem Vorstand gegenüber abzugeben ist,

  3. durch Ausschluss aus dem Verein,

  4. durch Tod.

 

 

 

Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Satzung verstößt und vereinsschädigendes Verhalten an den Tag legt. Für den Ausschluss eines Mitgliedes ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss des Vorstandes erforderlich. Das Mitglied muss vorher gehört werden.

 

 

 

Jedes Mitglied hat Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zu entrichten.

 

 

 

§ 5 Beitrag

 

 

 

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beschließt nach Vorschlag des Vorstandes die Mitgliederversammlung.

 

 

 

§ 6 Organe des Vereins

 

 

 

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

 

 

§ 7 Vorstand und Beirat

 

 

 

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.

 

Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

 

 

 

Der Vorstand besteht aus: dem/der 1. Vorsitzenden

 

dem/der 2. Vorsitzenden

 

dem/der Kassenwart/in

 

dem/der Schriftführer/in.

 

 

 

Zum Beirat gehören: ein Mitglied der Schulleitung der Grundschule Ahlerstedt

 

der/die jeweilige Vorsitzende des Schulelternrates

 

ggfs. die jeweiligen Spartenleiter/innen.

 

 

 

Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist: der/die jeweilige 1. Vorsitzende

 

der/die jeweilige 2. Vorsitzende

 

und der/die Kassenwart/in.

 

 

 

Je zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn der/die 1. oder 2. Vorsitzende und zwei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind; bei Beschlüssen betreffs Vereinskasse muss der/die Kassenwart/in anwesend sein.

 

 

 

Scheiden Vorstandsmitglieder während der Amtsdauer aus so ist in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für den Rest der Amtszeit vorzunehmen.

 

 

 

Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Er gibt sich seine Geschäftsordnung selbst.

 

 

 

Bei Verwendung von Geldern über 500 Euro für eine Sache/Anschaffung sind die Mitglieder angemessen zu beteiligen.

 

 

 

§ 8 Jahreshauptversammlung

 

 

 

Die Jahreshauptversammlung ist zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres schriftlich 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung an jedes Mitglied vom Vorstand einzuberufen. Die Jahreshauptversammlung wählt den Vorstand.

 

 

 

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Eine Satzungsänderung kann nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

 

 

 

Bei jeder Jahreshauptversammlung ist dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Wird bei einer Jahreshauptversammlung keine Entlastung erteilt, so ist spätestens sechs Wochen danach eine neue Hauptversammlung einzuberufen.

 

 

 

Auf schriftlichen Antrag von mindestens 10 % der Vereinsmitglieder sind Mitgliederversammlungen einzuberufen.

 

 

 

§ 9 Protokolle

 

 

 

Über jede Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Protokolle sind durch Unterschriften des/der Schriftführers/in und des/der 1. oder 2. Vorsitzenden zu bestätigen. Sie stehen jedem Mitglied zur Einsicht offen.

 

 

 

§ 10 Kassenprüfer

 

 

 

Die Jahreshauptversammlung wählt jeweils für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer/innen. Diese gehören nicht zum Vorstand. Über etwaige Beanstandungen der Kassenprüfung ist sofort der Vorstand zu unterrichten. Die Kassenprüfer/innen berichten der Hauptversammlung über die Kassenführung. Alljährlich scheidet ein/e Kassenprüfer/in aus. Wiederwahl ist für das folgende Geschäftsjahr nicht zulässig.

 

 

 

§ 11 Geschäftsjahr

 

 

 

Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr.

 

 

 

§ 12 Auflösung des Vereins

 

 

 

Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins kann nur von einer Mitgliederversammlung gefasst werden, auf der mindestens 2/3 sämtlicher Mitglieder erschienen sind. Der Beschluss muss dort eine 2/3 Mehrheit finden. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann der Vorstand unmittelbar darauf eine neue Mitgliederversammlung einberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder mit einfacher Mehrheit über die Auflösung beschließt.

 

 

 

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Grundschule Ahlerstedt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

 

 

§ 13 Eintragung in das Vereinsregister

 

 

 

Der Schulverein Grundschule Ahlerstedt „Steig ein – mach mit“ ist in das Vereinsregister des

Amtsgerichts Tostedt eingetragen.